Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PaiperOne GmbH (Marke HUMABLY) für die HUMABLY-Plattform und die damit verbundenen Leistungen.
PaiperOne GmbH, Lindengasse 56, 1070 Wien, („PaiperOne“) erbringt dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“) Leistungen im Bereich der Informationstechnologie, wie die Bereitstellung einer SaaS-Lösung (HUMABLY) zur Unterstützung von KI-Governance, KI-Kompetenzaufbau und KI-Strategieberatung („Leistungen“) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung für sämtliche, auch zukünftige Leistungen, die PaiperOne gegenüber dem Kunden erbringt.
Ergänzende oder abändernde Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von PaiperOne ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Mitarbeiter von PaiperOne sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von PaiperOne freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich. PaiperOne behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Kunden für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.
Basis für den Vertragsabschluss ist das Angebot von PaiperOne, in dem Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Daran ist PaiperOne grundsätzlich 14 Tage gebunden, falls sich aus dem Angebot oder aus den Umständen des Einzelfalls nicht etwas anderes ergibt.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung per E-Mail oder Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Kunden zustande („Einzelvertrag“).
Gibt ausnahmsweise der Kunde ein Angebot ab, so ist er an dieses 14 Tage ab dessen Zugang bei PaiperOne gebunden. Die Annahme durch PaiperOne erfolgt sodann per E-Mail.
Art und Umfang der Leistungen von PaiperOne richten sich nach den Bedingungen des jeweils zwischen PaiperOne und dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Einzelvertrages und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Andere als im Einzelvertrag festgelegte Leistungen sind nicht geschuldet.
Die einzelnen Leistungen sind teilbar und werden gesondert verrechnet. Leistungen von PaiperOne haben keinen Projektcharakter und sind von etwaigen Kundenprojekten separat zu betrachten. Nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung sind sie Bestandteil eines vom Kunden oder eines Dritten für den Kunden durchgeführten Projektes. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen aus Sicht des Kunden technisch, organisatorisch und/oder zeitlich in ein IT-Projekt eingegliedert sind. Die Pflichten des Kunden gegenüber PaiperOne werden durch Verzögerung in einem solchen Projekt weder aufgehoben noch eingeschränkt.
PaiperOne erbringt seine Leistungen während der bei PaiperOne üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montags bis Donnerstags in der Zeit von 09 bis 17 Uhr, Freitags von 09 bis 12 Uhr („Geschäftszeiten“). Wochenenden und Feiertage sind keine Geschäftszeiten.
PaiperOne kann sich bei Leistungserbringung von anderen von ihr beauftragten, qualifizierten, dritten natürlichen oder juristischen Personen („Subunternehmer“) vertreten lassen.
Umfasst der Leistungsumfang auch Drittleistungen wie Bezug und Lieferung von Komponenten von Dritten und/oder Lieferung von Fremdsoftware („Drittleistungen“), wird PaiperOne dies im Angebot entsprechend kennzeichnen bzw anmerken, sofern dies dem Kunden nicht ohnehin bekannt ist. Mit der Auftragserteilung bevollmächtigt der Kunde PaiperOne, diese Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Diesfalls kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande. Etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln. Alternativ behält sich PaiperOne das Recht vor, die Drittleistungen im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. In diesem Fall sind die Ansprüche des Kunden bezüglich Drittleistungen auf die Abtretung etwaiger Ansprüche von PaiperOne gegenüber den Dritten an den Kunden beschränkt.
PaiperOne bietet über die HUMABLY-Plattform diverse KI-Governance Funktionalitäten, sowie diversen Schulungscontent, die dem Kunden und den Teilnehmern spezifische KI-Kenntnisse vermitteln sollen. Bei der Lizenzierung der Plattform werden gemäß Einzelvertrag Schulungsvideos ausgewählt und für die vereinbarte Anzahl an Teilnehmern freigeschaltet. Diese Inhalte werden für die Dauer des Lizenzvertrages aktualisiert und können gegen Aufpreis individuell mit dem Kunden ausgestaltet werden. Am Ende der Schulungseinheiten werden die erlernten Inhalte überprüft. Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Abschlussdokument ausgestellt, um die KI-Kompetenz gemäß Art 4 KI-VO nachzuweisen.
Bevor die HUMABLY-Plattform in den operativen Betrieb übergeht, wird ein Onboarding Prozess gemäß dem im Einzelvertrag festgelegten Umfang durchgeführt.
Die Standardlösung der HUMABLY-Plattform als Cloudlösung ist grundsätzlich täglich von 0 – 24 Uhr verfügbar. Allerdings kann es aus technischen Gründen zu zeitweisen Ausfällen, Unterbrechungen sowie geplanten und ungeplanten Wartungsarbeiten kommen. PaiperOne wird den Kunden darüber – sofern möglich – rechtzeitig über die Standardlösung oder ihre Website informieren und die voraussichtliche Dauer der Nicht-Verfügbarkeit bekanntgeben. Geplante Wartungsfenster werden vier (4) Stunden pro Woche nicht überschreiten und nach Möglichkeit jeweils zu Zeiten von generell geringerem Datenverkehr angesetzt. Die von PaiperOne geschätzte Verfügbarkeit der Standardapplikation als Cloudlösung beträgt 99% im Jahresdurchschnitt gerechnet in vollen Minuten, wobei geplante und im Voraus bekanntgegebene Wartungsfenster sowie nicht von PaiperOne zu vertrete Störungen nicht als Nichtverfügbarkeit gewertet werden.
PaiperOne behält sich vor, die Standardlösung durch Updates und Upgrades weiterzuentwickeln. Updates werden – soweit über die Nutzung keine separate Vereinbarung geschlossen wird – dem Kunden grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Upgrades, dh Zusatzservices, können dem Kunden auch entgeltlich angeboten werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Updates, Upgrades oder Veränderungen der Standardlösung. Updates sind lediglich im Rahmen der Wartungsleistungen im vertraglich näher spezifizierten Umfang geschuldet. § 7 VGG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
PaiperOne ermöglicht dem Kunden die online Hinterlegung und Speicherung von Dokumenten, Inhalten und Daten zur Abwicklung von KI-Governance-Prozessen. Zu diesem Zweck stellt PaiperOne dem Kunden ein Datenspeichervolumen gemäß dem Einzelvertrag zur Verfügung.
Im Fall einer andauernden Überschreitung dieses durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens durch den Kunden oder ihm zugeordnete Endnutzer wird PaiperOne den Kunden darüber per E-Mail verständigen, sodass der Kunde gegebenenfalls nach entsprechender Vereinbarung weiteren Speicherplatz erwerben kann. Sollte der Speicherplatz bei Überschreitung des vereinbarten Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens ohne Bestellung eines weiteren Speicherplatzes ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten und Inhalte des Kunden mehr gespeichert.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm (bzw die in seinem Auftrag handelnden berechtigten Mitarbeiter sowie der von ihm freigeschalteten Endnutzern) im Rahmen der Humably-Plattform verwendeten Inhalte alleine verantwortlich. PaiperOne gewährleistet nicht und sichert nicht zu, dass Automatisierungsprozesse oder Berechnungen korrekt sind. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Prozesse zu überwachen und zu prüfen.
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit auf gehostete Kundendaten und Dokumente zugreifen; nach Beendigung des Vertrages ist ein Zugriff ausgeschlossen.
Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte an allen im Einzelvertrag festgelegten und dem Kunden überlassenen bzw zur Verfügung gestellten Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation ausschließlich PaiperOne zustehen. Der Kunde erhält an Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation lediglich die im Einzelvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich PaiperOne ausdrücklich vor. Insbesondere stehen PaiperOne am Source-Code und der Dokumentation der im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Einzelvertrages geschaffenen bzw weiterentwickelten Softwareprogramme sämtliche Rechte zu.
PaiperOne räumt dem Kunden für die Dauer des Lizenzvertrages und auf Basis dieser Lizenzbedingungen das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht ein, HUMABLY-Plattform im vertragsgemäßen Umfang zu den vorgesehenen Zwecken zu nutzen. Die Überlassung von Source Code und Dokumentation ist nicht geschuldet.
Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, HUMABLY-Plattform und/oder die dahinterliegende Programmierung ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermieten und anderweitig zu verwenden, zu bearbeiten oder sonstigen Dritten zur Nutzung zu überlassen. Insbesondere ist es auch unzulässig, die aus der Nutzung von HUMABLY-Plattform gewonnenen Erkenntnisse und Know-How anderweitig zu nutzen und diese für die Entwicklung einer vergleichbaren Lösung selbst oder durch Dritte einzusetzen.
HUMABLY-Plattform, dh deren Programmierung, Texte, Bilder, Grafiken sowie Gestaltung, Struktur sowie der dahinterliegende Source Code können dem Urheberschutz und dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen. Diese Elemente dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet, zur Verfügung gestellt, veröffentlicht oder bearbeitet werden.
Für die unbefugte Weitergabe von Softwareprogrammen und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hat der Kunde auf Aufforderung durch PaiperOne eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts bzw doppelten Auftragswert an PaiperOne zu entrichten.
Der Kunde hat bei überlassenen Softwareprodukten Dritter die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte zu beachten.
Bei gesonderter Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt erbringt PaiperOne dem Kunden für die Dauer des Einzelvertrages auch Supportleistungen. Die Supportbereitschaftszeit besteht während der Geschäftszeiten von PaiperOne. Supportleistungen werden per Fernwartung erbracht. Eine Leistungserbringung am Sitz des Kunden bedarf einer gesonderten Beauftragung gegen gesondertes Entgelt.
Supportleistungen umfassen – sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde – die akute Fehlerbehebung vom Kunden gemeldeter Fehler, die Fehleranalyse und die Beantwortung allfälliger E-Mail-Anfragen des Kunden.
Supporttickets werden binnen 48 Stunden bearbeitet („Reaktionszeit“). Die Reaktionszeit erfasst nicht die Fehlerbehebungszeit. Die angemessene Frist zur Fehlerbehebung/Mangelbeseitigung hat sich an der Schwere des Fehlers („Fehlerklassen“) zu orientieren und wird von PaiperOne nach folgenden Fehlerklassen vorgenommen:
Der Kunde hat PaiperOne Fehler unverzüglich schriftlich per Mail zu melden und dabei detailliert anzugeben, wie sich der Fehler äußert, auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. PaiperOne wird den Fehler nach eigenem Ermessen einstufen, einer Fehlerklasse zuordnen und sodann die Fehlerbehebung in angemessener Frist durchführen.
Bei gesonderter Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt erbringt PaiperOne auch Customizing-Tätigkeiten. Die Anforderungen sind vom Kunden zu definieren (zB in einem Lastenheft). Änderungen der Anforderungen sind nur mit Zustimmung von PaiperOne verbindlich und können zu von PaiperOne nicht zu vertretenden Abweichungen von Termin- und Preisvereinbarungen führen.
PaiperOne ist – ohne explizite Beauftragung zu Prozessanalysen und der Erstellung eines Lastenhefts – nicht verpflichtet, die Anforderungen des Kunden auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden. PaiperOne wird sich bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen.
Sofern im Einzelvertrag festgelegt, übernimmt PaiperOne gegen gesondertes Entgelt die Erstellung des Lastenheftes auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Diesfalls ist das Lastenheft vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen.
Sollte sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellen, dass diese auf Basis des Lastenheftes tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist PaiperOne verpflichtet, dies dem Kunden ohne Verzug anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann PaiperOne die Ausführung ablehnen.
Individuelle Programmierungen sind vom Kunden nach Implementierung bzw Installierung abzunehmen (vgl Pkt 9).
Der Kunde erwirbt am Customizing das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht, die Software im einzelvertraglich vereinbarten Umfang für die vereinbarte Lizenzdauer zu nutzen.
Schulungsleistungen sind nur dann geschuldet, wenn dies die Parteien vereinbart haben. Schulungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht, sofern sie nicht im Rahmen des Lizenzvertrages der HUMABLY All-in-One AI Governance Lösung explizit mit umfasst sind.
Die Stornierung hat im Fall von Schulungen und Workshops 14 Tage im Voraus zu erfolgen, ansonsten werden 50% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Beratungseinheiten müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden diese voll verrechnet.
Alle Konzepte und Kursinhalte sind geistiges Eigentum der PaiperOne. Der Kunde wird die von PaiperOne erstellten Kurs-Inhalte und Unterlagen nicht ohne Rücksprache und Einverständnis des PaiperOne für andere Zwecke verwenden oder an Dritte weitergeben.
Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch PaiperOne setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich, PaiperOne mit allen Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Leistungen durch PaiperOne erforderlich oder zweckmäßig sind.
Der Kunde hat die, für die Erbringung und Nutzung der Leistungen von PaiperOne notwendige technische Einsatzumgebung bzw. Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu beschaffen, zu unterhalten und funktionstüchtig zu erhalten.
Der Kunde hat PaiperOne über alle Besonderheiten seiner IT-Struktur, seiner Ablauforganisation und der von ihm eingesetzten Softwareprogrammen sowie über alle Umstände, die die Leistungen behindern, verzögern oder sonst beeinträchtigen können, proaktiv schriftlich zu informieren. Insbesondere hat der Kunde PaiperOne sämtliche benötigten Unterlagen und Informationen unverzüglich und vollständig vorzulegen.
PaiperOne ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw Fehlerfreiheit von Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden oder deren Richtigkeit bzw Vollständigkeit zu überprüfen.
Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass PaiperOne in der Leistungserbringung nicht behindert wird. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder rechtzeitige Mitwirkung bzw Beistellung des Kunden Verzögerungen oder Mehraufwand, kann PaiperOne angemessene Änderungen des Zeitplans (samt Wiederanlaufzeit) und der vereinbarten Vergütung verlangen. Unterlässt der Kunde seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung, ist PaiperOne berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Der Kunde verpflichtet sich, mindestens eine Ansprechperson zu benennen, die intern als zentrale Kontaktstelle für die alle Belange der HUMABLY Plattform und Online-Schulungen fungiert und mit uns in Kontakt bleibt. Diese Person übernimmt die Koordination von zumindest folgenden Verantwortungsbereichen:
Der Kunde übermittelt der Auftragnehmerin die Namen der Teilnehmer:innen und deren E-Mail-Adressen in einem automatisiert auslesbaren Format (z.B. xlsx oder csv) zur Anlage auf der Schulungsplattform.
Für die Durchführung von Präsenz-Vorträgen verpflichtet sich der Kunde, Räumlichkeiten und die Infrastruktur (bspw. Beamer, Flip-Chart, Internet-Anschluss für alle Teilnehmer:innen) zur Verfügung zu stellen sowie die Organisation des Workshops (Ankündigung, Anmeldemöglichkeit, Anmeldebestätigung, Übermittlung der Vorabinformationen an die Teilnehmer:innen, Empfang etc.) zu übernehmen. Voraussetzung für den Lernerfolg ist es, dass alle Teilnehmenden einen Laptop und eine gültige E-Mail-Adresse mit in den Workshop bringen.
Art und Zeitpunkt der Lieferung oder elektronischen Zurverfügungstellung der Software werden im Einzelvertrag festgelegt. Die Installation und die Inbetriebsetzung der Softwareprogramme erfolgt durch den Kunden. Bei Softwareprogrammen zur Selbstinstallation durch den Kunden findet keine Abnahme statt. Hier gilt die fünftägige, schriftliche Rügefrist ab Übergabe bzw Zurverfügungstellung der Komponenten. Installations- und Implementierungsleistungen können vom Kunden gesondert beauftragt werden. In diesem Fall hat eine Abnahme durch den Kunden gemäß Pkt 8.3 zu erfolgen.
Die Softwareprogramme werden dem Kunden in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt. Die Überlassung von Source Code und Dokumentation ist nur bei ausdrücklicher einzelvertraglicher Vereinbarung geschuldet. Das gilt auch bei Individualprogrammierungen.
Der Kunde hat dazu die Programme nach Installation und Implementierung einem zweckmäßigen Funktionstest binnen einer Frist von fünf Werktagen zu unterziehen. Treten in der Testphase kritische oder schwere Mängel („betriebsbehindernde Mängel“) auf, wird PaiperOne diese binnen angemessener Frist beheben und einen neuen Abnahmetermin festlegen. Meldet der Kunde binnen der fünf Werktage keine betriebsbehindernden Mängel, gilt die Abnahme als erfolgt. Nutzt der Kunde die gelieferten/zur Verfügung gestellten Programme im Echtbetrieb bereits vor der Abnahme, gilt das Programm ebenfalls als abgenommen. Mit erfolgreicher Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
PaiperOne schuldet bei der Erbringung von Beratungsleistungen keinen bestimmten Erfolg.
PaiperOne haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden.
Der Kunde ist in jedem Fall für die Auswahl der Leistungen sowie die technischen Einsatzbedingungen selbst verantwortlich. Er trägt das Risiko dafür, dass diese seinen Bedürfnissen entsprechen.
Im Fall der Lizenzierung von Softwareprogrammen sowie der Erbringung von Customizing-Leistungen gewährleistet PaiperOne, dass die Leistungen die im Einzelvertrag festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeaussagen und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgebend und werden nur Vertragsgegenstand, wenn der Einzelvertrag sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt.
Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
Bei sämtlichen sonstigen Leistungen, die nicht der Abnahme nach Pkt 8 unterliegen, hat der Kunde diese gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind PaiperOne unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt gegeben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Soweit zumutbar, wird der Kunde PaiperOne bei der Mängelbeseitigung (Nachbesserung) unterstützen und insbesondere die relevanten Unterlagen bereithalten.
PaiperOne wird nach freier Wahl durch Fehlerbeseitigung, durch Installation eines Work-Arounds, Überlassung eines neuen Programmstandes oder durch Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden, Nachbesserung leisten. Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden.
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Epidemien wie dem Corona-Virus, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
PaiperOne leistet – außer im Fall von Personenschäden, Tod oder im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden Schadenersatz. Die Haftung von PaiperOne ist überdies der Höhe nach insgesamt mit dem Einmalentgelt (beim Kauf) oder dem vereinbarten Jahresentgelt begrenzt. Der Beweis dafür, dass Schäden von PaiperOne vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Kunden.
PaiperOne übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden, sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.
Der Kunde hat sämtliche von PaiperOne nicht schriftlich anerkannte Schadenersatzansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Die Entgelte und etwaige besondere Zahlungsbedingungen für die Leistungserbringung durch PaiperOne werden im Einzelvertrag festgelegt. Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und exklusive Steuern, Gebühren und öffentlicher Abgaben. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Rechnung.
Das Lizenzentgelt für die Nutzung der HUMABLY Plattform ist monatlich im Voraus fällig. Mit Eingang des Zahlungsbetrages werden alle im Einzelvertrag vereinbarten Inhalte, Funktionen und Personen für den vereinbarten Zeitraum freigeschalten.
Sofern die Parteien bei Customizing-Leistungen oder Beratungspaketen einen Festpreis vereinbaren, sind 50 % des Entgelts bei Vertragsabschluss, 50 % bei Lieferung / Leistung fällig.
Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wird, sind in allen anderen Fällen die Festpreise bzw Pauschalen bei Vertragsabschluss fällig und sind im Falle der HUMABLY Lizenz Voraussetzung für die Nutzung der Funktionalitäten und Schulungen.
Wartungspauschalen sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
Sämtliche vereinbarten Entgelte unterliegen einer einmal jährlich durch PaiperOne durchgeführten Wertsicherung gemäß dem von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Verbraucherpreisindex 2025 (VPI).
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet. Darüber hinaus ist PaiperOne diesfalls nach Mahnung unter Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zum Rücktritt von sämtlichen mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen berechtigt.
PaiperOne ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen bzw. diese zu entziehen. Auch ist es PaiperOne in einem solchen Fall gestattet, durch entsprechende technische Einrichtungen bzw Einstellungen die Software für die Dauer des Verzuges unbenutzbar zu machen. PaiperOne ist jedenfalls überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber PaiperOne nur wegen unbestrittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden.
Sämtliche Gebühren, Abgaben und Steuern, die sich aus dem Abschluss des Vertrages und der Inanspruchnahme der Dienste ergeben, trägt der Kunde.
Allfällige Reisezeiten von Mitarbeitern von PaiperOne gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet (Flug: 2. Klasse; Bahn: 1 Klasse; Unterkunft: 4 Sterne Hotel). Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). Für die An- & Abreisezeit über 1 Stunde wird insgesamt ein Zeitaufwand iHv 200 Euro (unter 3 Stunden) und iHv 300 Euro (über 3 Stunden) pro Person in Rechnung gestellt.
Die Laufzeit des Lizenzvertrages für die Nutzung der HUMABLY Plattform gilt – sofern die Parteien nichts abweichendes vereinbaren – mit Unterzeichnung durch beide Parteien. Der Lizenzvertrag wird auf die im Einzelvertrag vereinbarte Dauer geschlossen.
Werden Nutzungslizenzen für die HUMABLY-Plattform nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um die ursprüngliche Nutzungsdauer.
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Verletzung der Nutzungsberechtigung und bei Zahlungsverzug vor.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat PaiperOne ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.
Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von PaiperOne überlassene Unterlagen und Dokumentationen an PaiperOne zu retournieren, die Löschung sämtlicher Dateien, Informationen und Daten zu bestätigen sowie die Software zurückzustellen und etwaige Softwareversionen auf den Servern zu löschen.
Auf Wunsch unterstützt PaiperOne bei und nach Vertragsende den Kunden gegen gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu den jeweiligen bei PaiperOne geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen Dritten.
Die Parteien werden die Vorschriften des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes beachten und die sie treffenden Pflichten wahrnehmen. Die Parteien verpflichten sich insbesondere dazu, das Datengeheimnis nach § 6 DSG zu wahren.
Jede Partei sichert der anderen zu, alle ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche zu behandeln, nur entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung zu nutzen und diese Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.
Die Namen der Teilnehmer:innen und die zugehörigen E-Mail-Adressen werden dem Kunden in einem digitalen Format zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
PaiperOne ist berechtigt, den Kunden sowie die Art der für ihn erbrachten Leistungen für Referenzzwecke Dritten gegenüber anzuführen und darf den Kunden als Referenz auf Ihrer Homepage und in Gesprächen benennen. Falls Werbematerial über die Dienstleistung erstellt und veröffentlicht werden soll, werden wir den Inhalt vorab mit dem Kunden abgesprochen.
PaiperOne kann seine Rechte und Pflichten aus dem Einzelvertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme kein Recht zur Kündigung zu.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieser AGB gelten Schreiben per E-Mail oder Post.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
Diese AGB und auf deren Basis abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen von PaiperOne im Ausland erbracht werden.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Einzelvertrages, ist ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Bei Widersprüchen in der Übersetzung geht die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.