Klarheit und Transparenz — hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Leistungen und Ihrem Vertrag.
Die PaiperOne GmbH, Lindengasse 56, 1070 Wien („PAIPER.ONE“ bzw. Marke „HUMABLY“) erbringt dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“) Softwaredienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere KI-Compliance- und Risiko-Management-Lösungen, eine entsprechende SaaS-Lösung, Online-Schulungen und eine Community gemäß der Website.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung für sämtliche, auch zukünftige Leistungen. Ergänzenden oder abändernden Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung. Mitarbeitende sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich. Bei Unterbleiben einer Beauftragung kann für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt verrechnet werden.
Ausdrückliche Bestimmungen des entsprechenden Einzelvertrags gehen diesen AGB vor.
Basis für den Vertragsabschluss ist grundsätzlich das Angebot, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Daran besteht grundsätzlich eine Bindung von 14 Tagen, sofern sich aus dem Angebot oder den Umständen nichts anderes ergibt.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande („Einzelvertrag“).
Gibt ausnahmsweise der Kunde ein Angebot ab, ist er daran 14 Tage ab Zugang gebunden. Die Annahme erfolgt in Schriftform (auch per E-Mail).
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils schriftlich abgeschlossenen Einzelvertrag und der darin beinhalteten Leistungsbeschreibung.
Andere als im Einzelvertrag festgelegte Leistungen sind nicht geschuldet.
Physische Schulungen, Workshops außerhalb der Community sowie Beratungsleistungen und Dokumentationen sind nur in dem Ausmaß geschuldet, in dem sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Kostenlose, vertraglich nicht geschuldete Leistungen können jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden.
Die einzelnen Leistungen sind teilbar und werden gesondert verrechnet. Sie haben keinen Projektcharakter und sind von etwaigen Kundenprojekten separat zu betrachten. Verzögerungen in einem Kundenprojekt heben die Pflichten des Kunden weder auf noch schränken sie sie ein.
Leistungen werden während der üblichen Geschäftszeiten erbracht: Montag bis Donnerstag 09–17 Uhr, Freitag 09–12 Uhr. Wochenenden und Feiertage sind keine Geschäftszeiten.
Bei Workshops, Schulungen und Individualentwicklung kann sich PaiperOne von beauftragten, qualifizierten Subunternehmern vertreten lassen.
Umfasst der Leistungsumfang Drittleistungen (z. B. Komponenten Dritter oder Fremdsoftware), wird dies im Angebot gekennzeichnet. Mit Auftragserteilung bevollmächtigt der Kunde PaiperOne, diese im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen; dann kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Drittem und Kunden zustande.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungstermin oder eine Reaktionszeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Ort der Leistungserbringung wird nach technischen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten bestimmt.
Erbrachte Leistungen werden mit Stundenaufzeichnungen erfasst. Bei Pauschalvereinbarungen entfallen die Stundenaufzeichnungen.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils schriftlich abgeschlossenen Einzelvertrag und der darin beinhalteten Leistungsbeschreibung.
Community-Zugang und Schulungen
Über die Community-Plattform werden verschiedene Schulungen angeboten, die spezifische KI-Kenntnisse vermitteln. Die Community steht im Rahmen folgender Modelle zur Verfügung:
Die Mitgliedschaft umfasst Zugang zu Online-Inhalten, wöchentliche Online-Meetings mit Experten sowie den Austausch mit anderen Teilnehmenden. Weitere Rechte und Pflichten richten sich nach diesen AGB und den jeweiligen Einzelverträgen.
Bei (Individual-)Programmierungen hat der Kunde neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten ein vollständiges Lastenheft zu erstellen und die Rahmenbedingungen festzulegen, an die er gebunden ist. Änderungen werden nur mit schriftlicher Zustimmung verbindlich und können zu Abweichungen bei Terminen und Preisen führen.
PaiperOne ist nicht verpflichtet, das Lastenheft auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu prüfen, und übernimmt keine Warnpflichten. Ist der Kundenstandort Erfüllungsort, stellt der Kunde Entwicklungs- und Testumgebung, Werkzeuge, Schnittstellen sowie Echtdaten bereit und trägt die Verantwortung für deren Sicherung.
Sofern vereinbart, übernimmt PaiperOne gegen gesondertes Entgelt die Erstellung des Lastenhefts auf Basis der Kundeninformationen; dieses ist vom Kunden zu prüfen und freizugeben.
Stellt sich heraus, dass die Leistung auf Basis des Lastenhefts tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, zeigt PaiperOne dies unverzüglich an. Schafft der Kunde nicht die Voraussetzung für eine Ausführung, kann PaiperOne diese ablehnen.
Individuelle Programmierungen sind nach Implementierung bzw. Installierung abzunehmen.
Die Wartungsbereitschaftszeit besteht während der Geschäftszeiten. Wartungsleistungen werden per Fernwartung erbracht; eine Leistung am Kundensitz bedarf gesonderter Beauftragung. Wartung umfasst Fehlerkorrekturen, jedoch keine Updates oder Upgrades.
Ein „Fehler" liegt insbesondere dann vor, wenn ein Softwareprogramm
Fehler müssen reproduzierbar sein. Störungen durch Wechselwirkung mit anderen Softwareprodukten sowie Bedienungsfehler sind keine Fehler.
Die angemessene Frist zur Fehlerbehebung orientiert sich an der Schwere des Fehlers („Fehlerklassen"):
Der Kunde meldet Fehler unverzüglich schriftlich per Mail und beschreibt detailliert Auswirkung und Umstände. PaiperOne stuft den Fehler nach eigenem Ermessen ein und behebt ihn in angemessener Frist.
Für kritische und schwere Fehler gilt eine Reaktionszeit von 24 Stunden innerhalb der Wartungsbereitschaftszeit; für leichte Fehler eine entsprechend längere Frist. Maßgeblich sind ausschließlich die Geschäftszeiten.
Die ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den Kunden voraus. Der Kunde unterstützt PaiperOne mit allen erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen.
Der Kunde beschafft, unterhält und erhält die notwendige technische Einsatzumgebung bzw. Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr.
Der Kunde informiert proaktiv und schriftlich über Besonderheiten seiner IT-Struktur, Ablauforganisation und Software sowie über alle Umstände, die Leistungen behindern könnten, und legt benötigte Unterlagen unverzüglich vollständig vor.
PaiperOne ist nicht verpflichtet, Qualität, Fehlerfreiheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden zu prüfen.
Mitwirkungspflichten sind so zeitgerecht zu erbringen, dass PaiperOne nicht behindert wird. Bei Verzögerungen oder Mehraufwand kann PaiperOne angemessene Änderungen von Zeitplan und Vergütung verlangen; bei Unterlassen trotz Nachfrist besteht ein sofortiges Rücktrittsrecht.
Alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte an überlassenen Softwareprogrammen und Dokumentationen, stehen ausschließlich PaiperOne zu. Der Kunde erhält nur die im Einzelvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse; alle sonstigen Rechte am geistigen Eigentum bleiben vorbehalten.
Bei käuflichem Erwerb von Software sowie Individualprogrammierungen erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung im vereinbarten Umfang. Die Nutzungsbewilligung wird mit Zahlung der Vergütung abgegolten.
Bei vereinbarter Anmietung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur zeitlich beschränkten Nutzung im vereinbarten Umfang.
Die Software darf nur in der vereinbarten Einsatzumgebung und zu den vereinbarten Zwecken genutzt werden. Bei Netzwerknutzung ist für jeden gleichzeitigen Nutzer eine Lizenz erforderlich. Verwertung, Bearbeitung und Weitergabe sind unzulässig.
Eine Übertragung oder Sublizenzierung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von PaiperOne und Unterwerfung des Dritten unter die Nutzungsbeschränkungen möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Für unbefugte Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Jahresnutzungsentgelts bzw. des doppelten Auftragswerts zu entrichten.
Bei überlassenen Softwareprodukten Dritter sind die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers zu beachten.
Art und Zeitpunkt der Lieferung bzw. elektronischen Bereitstellung werden im Einzelvertrag festgelegt. Installation und Inbetriebnahme erfolgen durch den Kunden. Bei Selbstinstallation findet keine Abnahme statt; es gilt eine fünftägige schriftliche Rügefrist ab Bereitstellung. Installations- und Implementierungsleistungen können gesondert beauftragt werden; dann erfolgt eine Abnahme gemäß 8.3.
Die Software wird in maschinenlesbarer Form bereitgestellt. Source Code und Dokumentation werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung überlassen — auch bei Individualprogrammierungen.
Der Kunde unterzieht die Programme nach Installation einem zweckmäßigen Funktionstest binnen fünf Werktagen. Treten kritische oder schwere (betriebsbehindernde) Mängel auf, werden diese behoben und ein neuer Abnahmetermin festgelegt. Werden binnen fünf Werktagen keine betriebsbehindernden Mängel gemeldet oder wird das Programm bereits im Echtbetrieb genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
PaiperOne schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg.
PaiperOne haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden.
Der Kunde ist für die Auswahl der Leistungen und die technischen Einsatzbedingungen selbst verantwortlich und trägt das Risiko, dass diese seinen Bedürfnissen entsprechen.
Bei Lizenzierung und (Individual-)Programmierungen wird gewährleistet, dass die Leistungen die im Einzelvertrag festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Bereitstellung erfüllen. Angaben in Katalogen, Prospekten oder Werbung werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn der Einzelvertrag sie ausdrücklich dazu erklärt.
Die Beweislast für Mängel trägt der Kunde; die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
Sonstige, nicht der Abnahme unterliegende Leistungen sind gemäß §§ 377 ff UGB zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, längstens binnen fünf Kalendertagen schriftlich zu rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Der Kunde unterstützt zumutbar bei der Nachbesserung.
PaiperOne leistet nach freier Wahl Nachbesserung durch Fehlerbeseitigung, Work-Around, neuen Programmstand oder Aufzeigen von Vermeidungsmöglichkeiten. Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind binnen sechs Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Epidemien, Ausfall von Strom, Transportmitteln oder Telekommunikationsnetzen) nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
Haftungsbeschränkung — PaiperOne haftet nach den Maßgaben des Einzelvertrags und dieser AGB; Einzelheiten zur Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit sowie zur Haftungshöhe ergeben sich aus dem vollständigen Vertragsdokument.
Die weiteren Paragraphen (u. a. vollständige Haftungsbeschränkung, Vergütung & Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeit & Datenschutz, Laufzeit & Kündigung, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen) werden vor Veröffentlichung aus dem geprüften Vertragsdokument der PaiperOne GmbH übernommen.
Hinweis: „HUMABLY" ist der Markenauftritt der PaiperOne GmbH. Vertragspartner ist die im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft. Diese Fassung dient der Darstellung im HUMABLY-Design; maßgeblich ist die jeweils gültige, rechtlich geprüfte Vertragsfassung.